Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auftraggeber

Vincency UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch die Geschäftsführung Michael Kaiser und Lukas Schwarz (nachfolgend „Betreiber“). Anschrift, Registergericht, HRB-Nummer und USt-IdNr. sind dem Impressum zu entnehmen.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für Verträge zwischen dem Betreiber und Unternehmen („Auftraggeber“) über die Durchführung von Bewertungs- und Testerkampagnen.

(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, sofern der Betreiber ihnen nicht ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Der Betreiber organisiert Testaufträge, im Rahmen derer Tester sich tatsächlich mit dem Angebot des Auftraggebers befassen und anschließend eine eigene Bewertung auf einer Bewertungs- oder Social-Media-Plattform veröffentlichen.

(2) Gegenstand der Leistung ist die Organisation echter, inhaltlich verifizierter und als vergütet gekennzeichneter Bewertungen. Nicht Gegenstand der Leistung sind die Erzeugung, der Kauf oder der Verkauf von Bewertungen ohne tatsächliche Befassung oder ohne Kennzeichnung.

(3) Der Betreiber schuldet die ordnungsgemäße Organisation der Kampagne, nicht jedoch ein bestimmtes Bewertungsergebnis, eine bestimmte Sternezahl, einen bestimmten Tenor oder eine bestimmte Anzahl positiver Bewertungen. Es handelt sich um einen Dienstvertrag; ein Erfolg wird nicht geschuldet.

(4) Der Betreiber hat keinen Einfluss auf die Entscheidung der jeweiligen Plattform über Anzeige, Filterung oder Entfernung einzelner Bewertungen.

§ 3 Zulässige Auftragsinhalte

(1) Der Auftraggeber darf nur Kampagnen beauftragen, die auf eine tatsächliche Befassung der Tester mit dem Bewertungsgegenstand gerichtet sind.

(2) Dem Auftraggeber ist untersagt, inhaltliche Vorgaben zum Tenor, zur Wertung oder zur Sternezahl zu machen oder eine Kopplung der Vergütung an ein positives Ergebnis zu verlangen. Sachliche Angaben zum Bewertungsgegenstand und Hinweise auf zu berücksichtigende Aspekte bleiben zulässig.

(3) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den Verzicht auf die Kennzeichnung nach § 5 zu verlangen oder Bewertungen nach ihrem Tenor auswählen oder unterdrücken zu lassen.

(4) Der Auftraggeber versichert, keine parallelen Maßnahmen zu betreiben, die auf gefälschte oder nicht gekennzeichnete Bewertungen gerichtet sind.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt die für eine tatsächliche Befassung erforderlichen Mittel bereit, insbesondere Produktzugang, Buchungsmöglichkeit, Zugang zu Inhalten oder vergleichbare Möglichkeiten.

(2) Der Auftraggeber übermittelt vollständige und zutreffende Angaben zum Bewertungsgegenstand.

(3) Verzögerungen, die auf unterbliebener Mitwirkung beruhen, gehen nicht zulasten des Betreibers.

§ 5 Kennzeichnung und Verifikation

(1) Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass sämtliche im Rahmen des Programms erstellten Bewertungen als vergütet gekennzeichnet werden (§ 5a UWG; bei Social-Media-Beiträgen zusätzlich als Werbung nach § 5a Abs. 4 UWG) und dass eine Unterdrückung dieser Kennzeichnung nicht verlangt werden kann.

(2) Der Betreiber verpflichtet Tester zur inhaltlichen Verifikation und kontrolliert deren Einhaltung sowie die Kennzeichnung stichprobenartig.

(3) Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der Richtlinien der jeweiligen Plattform sowie für seine eigene Außendarstellung, insbesondere für die Verwendung von Bewertungen in eigener Werbung, selbst verantwortlich.

§ 6 Vergütung und Abrechnung

(1) Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Abgerechnet werden veröffentlichte und den Anforderungen dieser Bedingungen entsprechende Bewertungen. Nicht abgerechnet werden Bewertungen, die wegen Verstoßes gegen §§ 2 bis 4 der Tester-AGB zurückgewiesen wurden.

(3) Bewertungen, die durch die Plattform nachträglich entfernt oder gefiltert werden, ohne dass dies vom Betreiber zu vertreten ist, begründen keinen Rückerstattungs- oder Nachlieferungsanspruch.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 7 Freistellung

(1) Der Auftraggeber stellt den Betreiber von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber gegen §§ 3 oder 5 verstößt, unrichtige Angaben zum Bewertungsgegenstand macht oder Bewertungen in eigener Werbung rechtswidrig verwendet. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

(2) Der Betreiber informiert den Auftraggeber unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme.

§ 8 Haftung

(1) Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Der Betreiber haftet nicht für wettbewerbsrechtliche Folgen, die aus einem Verstoß des Auftraggebers gegen §§ 3 oder 5 oder aus dessen eigener Außendarstellung resultieren.

§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.

(2) Personenbezogene Daten von Testern werden dem Auftraggeber nur übermittelt, soweit dies zur Durchführung erforderlich ist. Soweit eine Auftragsverarbeitung vorliegt, schließen die Parteien einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Rahmenvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Laufende Einzelkampagnen werden abgewickelt.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei einem Verstoß des Auftraggebers gegen §§ 3 oder 5 vor.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Betreibers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.